Nachmieter finden
Sie wollen einen Nachmieter finden, möglichst zu einem bestimmten Termin?
Wir helfen gerne. In Kürze werden Sie hier Nachmieter-Gesuche finden und aufgeben können.
Bis es soweit ist, benutzen Sie bitte diesen Link:
Dieser bringt Sie einstweilen zur Suchmaske des Wohnungsmarkt-Portals und hilft Ihnen damit sofort weiter.
Kündigungsfristen (auch für Nachmieter gültig)
Die Kündigungsfristen haben sich 2001 gändert. Wer seine Immobilie oder Wohnung kündigen will und nach dem 01.09.2001 den Mietvertrag abgeschlossen hat, der kann immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen.. Dies gilt nur für den Mieter(Nachmieter). Der Vermieter der Immobilie kann den Mieter(Nachmieter) nicht so schnell kündigen. Da gelten folgende Kündigungsfristen:
- bis 5 Jahre => 3 Monate
- bis 8 Jahre => 6 Monate
- über 8 Jahre => 9 Monate
Bei älteren Mietverträgen gelten diese Fristen nur, wenn keine anderen Fristen im Mietvertrag der Immobilie festgeschrieben wurde. Sind jedoch die alten Kündigungsfristen eingetragen sind diese Gültig. Die bis 2001 gesetzlich festgeschriebenen Fristen für Mieter und Vermieter sind:
- bis 5 Jahre => 3 Monate
- bis 8 Jahre => 6 Monate
- bis 10 Jahre => 9 Monate
- über 10 Jahre => 12 Monate
Haben sie einen alten Mietvertrag nur mit dem Satz: “Es gelten die gesetzlichen Reglungen”, dann gilt das neue Gesetz und sie können innerhalb von 3 Monaten kündigen. Des weiteren ist für DDR-Mietverträge die alte DDR-Kündigungsfrist gültig: 14 Tage.




